An die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter!
Sofort:
Überprüfungsantrag stellen!
Beziehen sie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II? Wenn ja, dann prüfen Sie sofort, ob ihre Warmwasserkosten mittels Durchlauferhitzer vollständig übernommen werden! Wenn nein, dann den Antrag ausfüllen und direkt ins Kreishaus bringen oder per Post schicken. Per Fax geht auch! Und die Unterschrift nicht vergessen.
Fax-Nr. des Kreises Düren: 0 24 21 / 22 20 20
Wichtig: Anträge können auch an das zuständige Job-Center in Jülich, bzw. das für Sie zuständige Grundsicherungsamt gestellt werden!
Der Sozialbetrug geht weiter!
Der Kreis Düren bescheißt die Bezieher von Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II. Besonders betroffen von der unsozialen Vorgehensweise: Kinder, Rentner, Kranke und Behinderte.
Eigentlich ist das Sozialgesetzbuch (SGB) die Gesetzesgrundlage der Sozialämter und Job-Center, auch im Kreis Düren. Und bundesweit haben sich alle Sachbearbeiter/innen an das Sozialgesetzbuch II bzw. XII zu halten. Darin enthalten, die Richtlinien zur Sicherung des Existenzminimums Bedürftiger und ihrer Familie.
Was allerdings die Wenigsten wissen, die Vorgaben der Bundesregierung werden auch immer wieder unterlaufen. Ein wunderbares Beispiel, sind die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung.
Betroffen hiervon, 30 % der Bezieher von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II, also ca. 4.000 Bedarfsgemeinschaften im Kreis Düren. Denn seit Januar 2011, sind die tatsächlichen Kosten für die dezentrale Warmwassererzeugung vollständig zu übernehmen.
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