Unrecht der Berufsverbote angeprangert

Betroffene des «Radikalenerlasses» diskutierten

Podium.

3. Februar 2017 |  Düren. Auf Einladung des Bertram-Wieland-Archiv für die Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. wurde am vergangenen Freitag ein dunkles Kapitel der jüngeren bundesrepublikanischen Geschichte behandelt. Im KOMM referierten und diskutierten Betroffene des «Radikalenerlasses», der vor 45 Jahren verabschiedet wurde.


Auf dem Podium saßen Dr. Rutger Booß und Dr. Raimund Teismann, denen die Einstellung in den Schuldienst verweigert wurde. Beiden wurde vorgeworfen, sich in linken Organisationen betätigt zu haben. Am 28. Januar 1972 wurden durch Bundeskanzler Willy Brandt und die Regierungschefs der Bundesländer die «Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst» beschlossen. Vermeintliche «Radikale» sollten so aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten werden. Der «Radikalenerlass» schuf ein Klima des Misstrauens und kriminalisierte politische Einstellungen. Mithilfe der «Regelanfrage» wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom «Verfassungsschutz» auf ihre politische «Zuverlässigkeit» durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Rutger Booß war einer der ersten Betroffenen. 1972 war er Referendar am Dürener Wirteltor-Gymnasium, als er am Tag des «Radikalenerlasses» die Mitteilung erhielt, dass er nicht in den Schuldienst übernommen werde. Er schilderte ebenso wie Raimund Teismann seiner Erlebnisse aus dieser Zeit. Booß wechselte notgedrungen in die Verlagsbranche und verlegte später erfolgreich unter anderem die Eifel-Krimis von Jacques Berndorf. Auch linke Krimi-Autoren aus dem Ruhrgebiet zählten zu seinem Repertoire.  «Ich durfte nicht Lehrer werden, also habe ich anschließend auch die Romane von Kommunisten massenhaft in nordrhein-westfälischen Schulen angeboten. Das war sozusagen meine Rache». [ganzen Beitrag lesen]


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